AGB

Stand: 27. September 2024

Firma: Benchmark-IT GmbH
Bahnhofstr. 1
71034 Böblingen

 

  • 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Benchmark-IT GmbH und ihren Kunden. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit nicht individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn sie von der Benchmark-IT GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.3. Die Benchmark-IT GmbH behält sich vor, diese AGB im Rahmen des Zumutbaren anzupassen und den Kunden hierüber rechtzeitig zu informieren. Änderungen treten in Kraft, sofern der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen widerspricht.

 

  • 2 Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Benchmark-IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Benchmark-IT GmbH zustande. Mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die in den jeweiligen Verträgen genannten Preise sind verbindlich. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Rechnungen der Benchmark-IT GmbH sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

3.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich die Benchmark-IT GmbH vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

  • 4 Lieferung und Leistungserbringung

4.1. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

4.2. Die Benchmark-IT GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.3. Sollten unvorhersehbare Umstände die Lieferung verzögern (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel), verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

 

  • 5 Haftung

5.1. Die Benchmark-IT GmbH haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

5.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Benchmark-IT GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

  • 6 Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von der Benchmark-IT GmbH gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der Benchmark-IT GmbH.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und im Fall von Zugriffen Dritter, etwa durch Pfändung, die Benchmark-IT GmbH unverzüglich zu informieren.

 

  • 7 Gewährleistung

7.1. Die Benchmark-IT GmbH gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen sachgerecht und gemäß dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.

7.3. Sollte ein Mangel auftreten, hat die Benchmark-IT GmbH das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

  • 8 Vertragsdauer und Kündigung

8.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Benchmark-IT GmbH und dem Kunden.

8.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

  • 9 Höhere Gewalt

9.1. Kann die Benchmark-IT GmbH aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördlichen Anordnungen, ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, ist sie für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.

 

  • 10 Geheimhaltung

10.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten.

10.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht erlangt wurden.

 

  • 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Benchmark-IT GmbH im Rahmen der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Daten fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

 

  • 12 Nutzungsrechte

12.1. Die Benchmark-IT GmbH räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen die notwendigen Nutzungsrechte ein, die zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind.

12.2. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung oder Vervielfältigung, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eingeräumt.

 

  • 13 Datenschutz und Vertraulichkeitsvereinbarung

13.1. Die Benchmark-IT GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.

13.2. Zur Identifizierung der Vertragsparteien werden, abhängig von der Kritikalität, folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Anwendung digitaler Signaturverfahren
  • Rückruf einer auf anderem Wege übermittelten Telefonnummer zur Verifizierung
  • Identitätsprüfung über ein Web-Meeting

13.3. Der Zugriff auf vertrauliche Informationen wird nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe (Need-to-Know) geregelt.

13.4. Die Übertragung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung des Stands der Technik und unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

 

  • 14 Abnahme

14.1. Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Kunde diese innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

14.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe rügt oder die Leistung ohne Vorbehalt nutzt.

 

  • 15 Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Benchmark-IT GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

Benchmark-IT GmbH, Bahnhofstr. 1, 71034 Böblingen
Datum: 27.09.2024